Eine vorzeitige Beendigung der Überlassung und damit eine vorzeitige Rückgabe des Fahrrades innerhalb der vereinbarten 36 Monate Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich.
Solltest Du jedoch während der Vertragslaufzeit aus dem Unternehmen ausscheiden, weil Du z.B. Dein Arbeitsverhältnis kündigst, oder zu einer anderen Gesellschaft innerhalb Continental wechselst, die kein JobRad anbietet, so endet die Überlassung vorzeitig.
Für die entsprechende Abwicklung wirst Du automatisch von Moovster spätestens 1 Monat bevor die Sondersituation wirksam wird per Email informiert. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorgang fristgerecht im Personalsystem gepflegt ist.
Nachstehend findest Du eine Übersicht über mögliche Sondersituationen, die während der Vertragslaufzeit eintreten können, und die grundsätzliche Vorgehensweise:
| Ziffer | Ereignis | Folge |
| A | Ende des Arbeitsverhältnisses während der Vertragslaufzeit | Arbeitnehmerkündigung: Der Nutzungsüberlassungsvertrag endet. Der Beschäftigte erhält die Optionen, das Leasing-fahrrad zu kaufen, gem. § 7 Abs. 2 zurückzugeben oder sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. Sofern der Beschäftigte das Kaufangebot annimmt, muss er das Fahrrad zum genannten Zeitpunkt bezahlen und übernehmen. Sofern sich der Beschäftigte nicht im Sinne dieser Optionen entscheidet oder diesbzgl. fristgerecht handelt und dadurch bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist der Beschäftigte verpflichtet, diese zu begleichen. Arbeitgeberkündigung: Der Nutzungsüberlassungsvertrag endet. Der Beschäftigte erhält die Optionen, das Leasing-fahrrad zu kaufen, gem. § 7 Abs. 2 zurückzugeben oder sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. Sofern der Beschäftigte das Kaufangebot annimmt, muss er das Fahrrad zum genannten Zeitpunkt bezahlen und übernehmen. Sofern sich der Beschäftigte nicht im Sinne dieser Optionen entscheidet oder diesbzgl. fristgerecht handelt und dadurch bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist der Beschäftigte im Falle einer durch seine Person oder sein Verhalten bedingten arbeitgeberseitigen Kündigung verpflichtet, diese zu begleichen. Aufhebungsvereinbarung: Der Nutzungsüberlassungsvertrag endet. Der Beschäftigte erhält die Optionen, das Leasing-fahrrad zu kaufen, gem. § 7 Abs. 2 zurückzugeben oder sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. Sofern der Beschäftigte das Kaufangebot annimmt, muss er das Fahrrad zum genannten Zeitpunkt bezahlen und übernehmen. Sofern sich der Beschäftigte nicht im Sinne dieser Optionen entscheidet oder diesbzgl. fristgerecht handelt und dadurch bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist der Beschäftigte verpflichtet, hiervon grundsätzlich die Hälfte diese zu begleichen. Renteneintritt: Der Nutzungsüberlassungsvertrag endet. Der Beschäftigte erhält die Optionen, das Leasingfahrrad zu kaufen oder sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. Sofern der Beschäftigte das Kaufangebot annimmt, muss er das Fahrrad zum genannten Zeitpunkt bezahlen und übernehmen. Sofern sich der Beschäftigte nicht im Sinne dieser Optionen entscheidet oder diesbzgl. fristgerecht handelt und dadurch bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist der Beschäftigte verpflichtet, diese zu begleichen. |
| B | Mutterschutz | Der Nutzungsüberlassungsvertrag läuft weiter. Die Umwandlungsraten werden der Beschäftigten vom Nettoentgelt abgezogen.
Sollte kein ausreichendes Nettoentgelt für die Umwandlungsraten vorhanden sein, werden diese als Verbindlichkeiten auf dem Entgeltnachweis ausgewiesen. Wegen des Fahrradleasings entstehende Forderungen werden der Beschäftigten vom zukünftigen Nettoentgelt abgezogen. Bei Bedarf werden Ratenzahlungen vereinbart. Sofern in diesem Zusammenhang für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist die Beschäftigte verpflichtet, diese zu begleichen. |
| C | Elternzeit ohne Entgeltbezug | Der Nutzungsüberlassungsvertrag läuft weiter. Die Umwandlungsraten werden als Verbindlichkeiten auf dem Entgeltnachweis ausgewiesen und vom Arbeit-geber in den ersten 12 Monaten der Elternzeit erstattet. Wegen des Fahrradleasings entstehende Forderungen ab dem 13. Monat der Elternzeit werden dem Beschäftigten vom zukünftigen Nettoentgelt abgezogen. Bei Bedarf werden Ratenzahlungen vereinbart. Sofern in diesem Zusammenhang für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist der Beschäftigte verpflichtet, diese zu begleichen. Dauert die Elternzeit länger als 12 Monate, erhält der Beschäftigte die Option, sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. |
| D | Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag | Der Nutzungsüberlassungsvertrag läuft weiter. Die Umwandlungsraten werden als Verbindlichkeiten auf dem Entgeltnachweis ausgewiesen. Der Arbeitgeber zahlt die Umwandlungsrate entsprechend der Versicherungsbedingungen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber weiter, sofern der Fall durch die Versicherung gedeckt ist. Ist der maximale Erstattungsbetrag der Versicherung aufgebraucht oder wird der Fall nicht durch die Versicherung gedeckt, wird dem Beschäftigten nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit die Umwandlungsrate für das Fahrradleasing rückwirkend vom Nettoentgelt abgezogen. Bei Bedarf werden Ratenzahlungen vereinbart. Sofern in diesem Zusammenhang für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist der Beschäftigte verpflichtet, diese zu begleichen. Alternativ erhält der Beschäftigte die Option, sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. |
| E | Tod des Beschäftigten | Der Leasing-/Nutzungsüberlassungsvertrag endet. Die Hinterbliebenen erhalten die Optionen, das Leasingfahrrad zu kaufen oder gem. § 7 Abs. 2 zurückzugeben. Sofern die Hinterbliebenen das Kaufangebot annehmen, müssen sie das Fahrrad zum genannten Zeitpunkt bezahlen und übernehmen. Sofern sich die Hinterbliebenen nicht im Sinne dieser Optionen entscheiden oder diesbzgl. fristgerecht handeln und dadurch bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages für den Arbeitgeber Kosten entstehen, sind die Hinterbliebenen verpflichtet, diese zu begleichen. |
| F | Versetzung innerhalb desselben Arbeitgebers / Gesellschaftswechsel zu Tochtergesellschaft, die Fahrradleasing (mit inhaltsgleichem Leasing-rahmenvertrag) anbietet | Der Nutzungsüberlassungsvertrag läuft weiter. Erfolgt die Versetzung bzw. der Wechsel in ein Tarifgebiet, das eine niedrigere maximale Umwandlungsrate vorsieht, wird der die niedrigere Umwandlungsrate übersteigende Betrag für das Fahrradleasing vom Nettoentgelt des Beschäftigten abgezogen. |
| G | Versetzung innerhalb desselben Arbeitgebers / Gesellschaftswechsel zu Tochtergesellschaft, die Fahrradleasing nicht anbietet oder Tätigkeitswechsel des Beschäftigten ins Ausland | Der Nutzungsüberlassungsvertrag endet. Der Beschäftigte erhält die Optionen, das Leasingfahrrad zu kaufen, gem. § 7 Abs. 2 zurückzugeben oder sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. Sofern der Beschäftigte das Kaufangebot annimmt, muss er das Fahrrad zum genannten Zeitpunkt bezahlen und übernehmen. Sofern sich der Beschäftigte nicht im Sinne dieser Optionen entscheidet oder diesbzgl. fristgerecht handelt und dadurch bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages für den Arbeitgeber Kosten entstehen, ist der Beschäftigte verpflichtet, diese zu begleichen, sofern die Versetzung bzw. der Wechsel nicht auf Veranlassung der Arbeitgeberseite erfolgt. |
| H | Kurzarbeit | Im Falle eines aufgrund von Kurzarbeit reduzierten Entgelts, bleibt es bei der Entgeltumwandlung. Sollte nicht genug Bruttoentgelt vorhanden sein, wird dem Beschäftigten die Umwandlungsrate für das Fahrradleasing nach Beendigung der Kurzarbeit rückwirkend vom Nettoentgelt abgezogen. Bei Bedarf werden Ratenzahlungen vereinbart. |
| I | Wechsel in Teilzeit | Der Nutzungsüberlassungsvertrag läuft weiter. |
| J | Entfall der Entgeltzahlung (sofern nicht bereits von einem o.g. Tatbestand erfasst; z.B. Freistellung wegen Pflegezeit, andere unbezahlte Fehlzeiten) | Der Beschäftigte erhält zeitnah nach Entfall der Entgeltzahlung die Option, sich um einen Nutzer-wechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. Sofern sich der Beschäftigte gegen einen Nutzerwechsel entscheidet oder diesbzgl. nicht fristgerecht handelt, läuft der Nutzungsüberlassungsvertrag weiter. Die Umwandlungsraten werden als Verbindlichkeiten auf dem Entgeltnachweis ausgewiesen. Entstehende Forderungen wegen des Fahrradleasings werden dem Beschäftigten vom zukünftigen Nettoentgelt abgezogen. Bei Bedarf werden Ratenzahlungen vereinbart. |
| K | Gehaltspfändung (unterhalb der Pfändungsfreigrenze), angezeigte Lohnabtretung, Privatinsolvenz | Der Beschäftigte erhält nach Eintreten der Gehaltspfändung, Lohnabtretung bzw. Privatinsolvenz die Option, sich um einen Nutzerwechsel gemäß der dafür geltenden Vertragsübernahmebedingungen zu kümmern. Sofern sich der Beschäftigte gegen einen Nutzerwechsel entscheidet oder diesbzgl. nicht fristgerecht handelt, läuft der Nutzungsüberlassungsvertrag weiter. |
| L | Diebstahl oder Totalschaden des Leasingfahrrads | Der Nutzungsüberlassungsvertrag endet. Es gelten die Bedingungen des Nutzungsüberlassungs-vertrages. Der Beschäftigte kann Fahrradleasing erneut beantragen. |
Hinweis: Der Begriff Beschäftigte wird lediglich zur besseren Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet und bezieht sich auf Frauen, Männer und diverse Personen gleichermaßen.